Konzeption

Sozialpsychiatrische/-pädagogische Fachpraxis

Offene Hilfen Koblenz

Ambulante Psychosoziale Hilfen für Menschen

– mit einer seelischen Behinderung / psychischen Erkrankung

–      mit einer Doppeldiagnose

–      mit einer Suchterkrankung

Träger:

Martin Bues

Sebastianistr. 33

56076 Koblenz

Tel: 0261 – 2073951

Mobil: 0175 – 4680630

Fax: 0261 – 2073952

E-Mail: martin.bues@sozialpsychiatrische-fachpraxis.de

Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1. Vorbemerkung

Jeder Mensch kann in eine psychische Krise geraten, aus der unter ungünstigen Bedingungen eine chronische psychische Erkrankung oder eine seelische Behinderung folgen kann. Die persönliche Lebensplanung eines jeden Menschen entwickelt sich aus einer Vielzahl von Bedürfnissen, Wünschen und Zielen. Eine seelische Erkrankung berührt einen Menschen in seiner gesamten Persönlichkeit. Sie kann zu einer tiefgreifenden Verunsicherung in der Lebensplanung und schließlich zu einer dauerhaften Behinderung führen, die den gesamten Lebensbereich betrifft.

Die Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen ist eine gemeindenahe ambulante Begleitung, die es psychisch erkrankten und seelisch behinderten volljährigen Menschen ermöglichen soll, ein weitestgehend eigenständiges und selbstbestimmtes Leben außerhalb klinischer und stationärer Einrichtungen zu führen.

Die ambulanten Hilfen der Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz unterstützt seelisch Behinderte soweit wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld. Die Zusammenarbeit basiert auf die Selbstverantwortlichkeit des Klienten und insbesondere auf der Einbeziehung bzw. Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz sieht den Klienten als gleichgestellten Partner an. Deshalb spricht unsere Einrichtung auch nicht von Betreuung, sondern Begleiten in der jeweiligen Erkrankung / Behinderung.

Grundsätzlich ist die psychosoziale Unterstützung, Hilfe zur Selbsthilfe.

  1. Leitgedanken

Eine wichtige Orientierung für unsere ambulanten Hilfen bildet das Leitbild der Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz und die inklusiven Gedanken, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten lassen.

Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll möglichst barrierefrei sein.

Dazu wollen wir beitragen.

Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt und gestalten unsere Unterstützung nach den individuellen Bedarfen. Das familiäre, soziale und örtliche Umfeld wird dabei einbezogen.

Mit unseren Angeboten wollen wir auch den Zugang zu einer bedarfsgerechten Freizeitgestaltung erleichtern und damit zu mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit beitragen. Sie bieten damit eine auf die persönlichen Bedürfnisse jedes Einzelnen abgestimmte Förder- und Entlastungsmöglichkeit.

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz befindet sich in einem permanenten Entwicklungs- und Anpassungsprozess, mit dem wir auf die Bedarfe unserer Kunden zu reagieren versuchen.

  1. Träger der Einrichtung

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz ist seit 2006 für den Träger der Eingliederungshilfe Koblenz tätig.

Sie befindet sich in Koblenz, Sebastianistr. 33 und ist barrierefrei zu erreichen.

  1. Personenkreis, Aufnahmeentscheidung

Bei den Klienten der psychosozialen Hilfen handelt es sich um psychisch erkrankte und seelisch behinderten volljährige Menschen, die wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gemeinschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind (dauerhaft wesentlich behindert im Rahmen der § 53 ff SGB XII).

  • die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung fähig sind;
  • für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr gewollt (erforderlich) ist;
  • die einer stationären oder teilstationären Hilfe bedürfen, die aber zurzeit noch nicht in der Lage sind, die Hilfen anzunehmen.

Die Klienten befinden sich häufig in Folge langjähriger Erkrankungen in fachärztlicher Behandlung und haben oft mehrere Klinikaufenthalte erfahren. Aus diesen Erfahrungen resultieren vielfach Verluste von sozialen Bezügen und Kompetenzen, eingeschränkte Fähigkeiten den Alltag zu gestalten, und geringe – oder fehlende Kompetenzen zur Aufnahme und Ausübung einer Arbeit oder arbeitsähnlichen Beschäftigung.

Die ambulanten psychosozialen Hilfen erfordern von den Klienten ein gewisses Maß an Stabilität und Kompetenz zur Bewältigung des Alltages und der Haushaltsführung, um mit dieser Wohnform eigenständig leben zu können oder es lernen zu können.

Der Umfang der erforderlichen Hilfen muss ambulant erbracht werden können, insbesondere ist eine dauernde Hilfe an Wochenenden und nachts ambulant nicht möglich. Weiterhin müssen Klienten die ambulante Hilfe auch annehmen wollen. Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz verpflichtet sich, entsprechend der Leistungsvereinbarung Personen aufzunehmen und zu begleiten, soweit ein Kostenträger gefunden ist oder der Hilfesuchende Selbstzahler ist und die genannten Kriterien erfüllt sind.

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz stellt eine bedarfsgerechte Versorgung im Anschluss stationärer Maßnahmen des Trägers sicher. Das Wunsch- und Wahlrecht der Klienten – zwischen den Angeboten verschiedenen Trägern und Anbietern – bleibt hiervon unberührt.

Aufnahmeentscheidung

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das Fallmanagement der Stadtverwaltung Koblenz. Hierbei führt das Fallmanagement eine Bewertung der Situation durch und ermittelt gemeinsam mit der aufsuchenden Person anhand des Teilhabeplanes den Bedarf. Gemeinsam werden Maßnahmen und Hilfen erarbeitet und der für die jeweiligen Maßnahmen am geeignetsten Leistungserbringer unter Berücksichtigung des Wusch- und Wahlrechts vermittelt.

Die Feststellung des individuellen Teilhabebedarfs erfolgt verbindlich durch den Leistungsträger im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung.

  1. Formen der ambulanten psychosozialen Hilfen

Betreutes Einzelwohnen

Die betroffenen Menschen leben in ihrer eigenen Wohnung und werden durch sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Maßnahmen bei der Lebensführung unterstützt und begleitet.

Betreutes Wohnen in der Partnerschaft

Seelisch behinderte Menschen, die mit ihrem gesunden oder ebenfalls psychisch erkrankten/seelisch behinderten Partner oder Partnerin in einer Wohnung zusammenleben, bedürfen unter Umständen über die Hilfen zur Lebensführung und zur psychischen Stabilisierung hinaus auch der Unterstützung bei Partnerschaftsproblemen. Auch diese Hilfe muss diesen Klienten zur Verfügung stehen.

Betreutes Wohnen in der Familie

Seelisch behinderte Menschen, die in ihrer Familie leben, benötigen ebenso wie Paare über die allgemeine Unterstützung hinaus auch eine besondere Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Familie. Zu den Hilfen gehört in solchen Fällen ein verfügbares Beratungs- und Begleitungsangebot bei familiären Konfliktfeldern. Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz berät auch Familienangehörige (überwiegend Eltern) im Umgang mit der seelisch behinderten Person, auch wenn die betreffende Person nicht oder nicht mehr im Elternhaus wohnt. Natürlich immer unter Beachtung der Schweigepflicht bzw. einer Entbindung hierüber.

 

  1. Ziele/Inhalte der zu erbringenden Leistungen

Art, Umgang, Dauer und die zeitliche Lage der Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Teilhabebedarf. Im Vordergrund der Leistungserbringung stehen alle Maßnahmen, die eine soziale Eingliederung von Menschen mit seelischer Behinderung in die Gesellschaft fördern.

Hierzu trägt die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz durch ein ambulant psychosoziales Hilfsangebot bei. Die Maßnahmen orientieren sich am individuellen Hilfebedarf und bieten Hilfen zur Selbsthilfe. Im Einzelnen sind Bereiche aufgeführt, die je nach den individuellen Bedürfnissen pädagogisches Handeln in einer Bandbreite von Assistenz und Begleitung über Förderung bis hin zu einer intensiven Anleitung notwendiger Hilfestellung durch pädagogische Fachkräfte erforderlich machen.

Die Fachkräfte bieten persönliche und sozialpädagogische sowie psychosoziale Hilfen in Einzel- oder Gruppenformen an:

  • Gespräche über die persönliche Situation, zum Umgang mit der psychiatrischen Erkrankung und Ängsten.
  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
  • Alltagsbewältigung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern, Vermietern und Nachbarn.
  • Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie zum Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen, soweit dies nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist.
  • Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere die Vermittlung von und beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, z.B. in der Tagesklinik, der Tagesstätte, der Arbeitstherapie des Hauses an der Christuskirche, Werkstätten für behinderte Menschen, vom Jobcenter geförderte Beschäftigungs- und Förderungsmaßnahmen, sowie eigenen Maßnahmen zur Freizeitgestaltung.

Im Einzelnen können die verschiedenen Hilfeleistungen in direkte und indirekte Hilfeleistungen unterschieden werden:

 

6.1 Direkte Hilfeleistungen

Im Einzelnen können folgende Hilfen angeboten werden:

  1. a) Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung
  • Beratung und entlastende Gespräche in sensiblen Phasen der Erkrankung / Krisenintervention
  • Begleitung zu notwendigen stationären Behandlungen, soweit keine gesetzliche Betreuung zur Verfügung steht
  • Förderung der Selbsteinschätzung und Selbstwahrnehmung
  • Förderung der Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Vermittlung, Begleitung und Motivierung zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung / notwendigen Medikamenteneinnahme
  • Förderung der Kompetenzen im Umgang mit persönlichen Stressoren / Rückfallrisiken
  • Koordination und Kooperation mit Personen, Angeboten und Institutionen am Hilfeprozess beteiligter (z.B. gesetzliche Betreuer/Innen, niedergelassenen Ärzten/Innen, Einrichtungen, Behörden, etc.)
  • Förderung der kommunikativen Fähigkeiten
  1. b) Hilfen und Unterstützung im eigenen Wohnraum
  • Hilfen in Wohnungsangelegenheiten (Wohnraumsuche), soweit dies nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist.
  • Hilfestellung bei der Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Selbstversorgung (Einkäufe; Finanzplanung; usw.)
  1. c) Hilfen und Angebote zum Erhalt oder Aufnahme einer Beschäftigung:
  • Beratung und Begleitung von Arbeitnehmern/Innen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder Behinderung Probleme im Arbeitsleben haben
  • Vermittlung in schwierigen Situationen und bei Konflikten
  • Beratung und Begleitung über Möglichkeiten einer Beschäftigung im Versorgungsbereich
  • Begleitung zu Behörden/Hilfen bei der Antragstellung, soweit dieses nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist
  • Entwicklung von Coping-Strategien
  1. d) Unterstützung zur Tages- und Freizeitgestaltung
  • Entwicklung von Tages- und Wochenplänen, die den individuellen Interessen und Bedürfnissen entsprechen
  • Förderung und Entwicklung von Interessen und Hobbys
  • Beratung; Darlegen und Vermittlung von tagesstrukturierenden Angeboten und Gruppenangeboten; auch anderer Dienste und Institutionen (Tagesstätte; Tagesklinik; Werkstatt für behinderte Menschen; Förderangebote vom Jobcenter der Stadt Koblenz; Arbeitstherapie Haus an der Christuskirche, etc.)
  • Begleitung und Unterstützung bei der Teilnahme und Teilhabe an Angeboten auch anderer Leistungserbringern
  • Bereitstellen von Freizeitmaßnahmen und Gruppenangeboten

 

  1. e) Hilfen im Bereich administrativer Angelegenheiten
  • Motivierung der eigenständigen Aufsuche von Behörden, soweit dies nicht zur Aufgabe des gesetzlichen Betreuers gehört
  • Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Hilfen, soweit hierfür kein gesetzlicher Betreuer zur Verfügung steht
  • Vermittlung bei Schwierigkeiten

Alle zuvor aufgezählten Leistungen können nicht abschließend betrachtet werden. Es können jederzeit ganz dem individuellen Hilfebedarf entsprechend neue Leistungen und Hilfsangebote aufgenommen werden.

6.2 Indirekte Hilfeleistungen

  • Kontakte und Gespräche im Umfeld des Klienten (Angehörigen-
    beratung)
  • Schriftverkehr und Telefonate in Alltagsangelegenheiten bei nicht
    Anwesenheit des Klienten, soweit es nicht Aufgabe des gesetzlichen
    Betreuers ist
  • Koordination der Hilfeplanung
  • Organisation weiterer Hilfeanbieter
  • Regelmäßige Fallbesprechung
  • Kollegiale Fachberatung
  • Supervision
  • Dokumentation
  • Evaluierung des Hilfeprozesses

Bei den indirekten Hilfeleistungen muss teilweise ein Auftrag des Klienten bestehen und auch eine Schweigepflichtentbindung vorliegen.

  1. Umfang der zu erbringenden Leistungen

Die zu erbringenden Leistungen (im Rahmen der Eingliederungshilfe) leiten sich aus dem individuellen Hilfebedarf des Menschen mit einer Behinderung in den Lebensfeldern Wohnen, Arbeit, Freizeit, soziale Beziehungen und Gesundheit außerhalb der üblichen Zeiten von Schule und Arbeit (z.B. WfbM, usw.), soweit vorhanden, ab.

Die Ermittlung des Hilfebedarfs erfolgt durch eine fachlich qualifizierte Einschätzung unter interdisziplinären und ganzheitlichen Gesichtspunkten durch das Fallmanagement des Kostenträgers.

Die Fachpraxis / Offene Hilfe Koblenz kann fachliche Empfehlungen aussprechen.

Die Kostenanerkennung wird durch die Städte oder Landkreise, nach Vorliegen einer fachärztlichen, psychiatrischen Stellungnahme unter Hinzuziehung des Ergebnisses der o.g. Fallmanagement erteilt. Die Städte oder Landkreise erteilen dem Hilfeempfänger bzw. seinem Rechtsvertreter einen Bescheid. Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz wird hierüber in Kenntnis gesetzt.

  1. Qualität

Die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen erfordern einen regelmäßigen Austausch und Absprachen zwischen den Mitarbeitern.

Als qualitätssichernde Maßnahme sind eingerichtet:

  • Strukturell:

-staatlich anerkannter Diplom Sozialarbeiter (FH), Diplom Pädagoge,
VdR anerkannter Suchttherapeut und staatl. anerkannter Sozialarbeiter
in beratender Funktion.

-Teambesprechungen

-kollegialer Informationsaustausch

-Fallverantwortung im Rahmen der Ziel- und Maßnahmenplanung

-Fortentwicklung der Konzeption

 

  • Prozessorientiert:

-standardisiertes Hilfeplanverfahren

-Dokumentation der klientenbezogenen Arbeit

-Supervision/Fallbesprechungen

-Fachzeitschriften der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie,
vorhandene Literatur
-Fortbildungen

-Beschwerdemanagement

  • Ergebnisorientiert:

-Entwicklungsberichte mit Evaluierung der Zielvereinbarung

-Informationsaustausch an allen im Hilfeprozess beteiligter
Hilfeerbringer, usw.

 

  1. Personelle Ausstattung

In der Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz ist derzeit folgendes Personal beschäftigt.

Nichtbetreuendes Personal:

Ein staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter (FH) als Leitung. Ein Mitarbeiter in der Verwaltung und eine Mitarbeiterin im Reinigungsdienst tätig.  Außerdem steht eine Steuerberatungsfirma für die Lohnbuchhaltung und steuerlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Betreuendes Personal:

Bei der Betreuungsarbeit steht ein multiprofessionelles Team zur Verfügung. Es sind eine Bachelor Psychologin, ein Diplom-Pädagoge, ein staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter (FH), zwei staatlich anerkannte Bachelor Sozialarbeiter/innen/-pädagogen/innen, eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, sowie zwei Assistenzkräfte, die mehrjährige Erfahrungen in unserer Einrichtung gesammelt haben, beschäftigt.

Im Weiteren hat unsere Einrichtung einen Hund, der im Umgang mit traumatisierten Menschen eingesetzt werden kann- oder auch bei Klienten mit Bewegungsarmut motivierend zur Seite stehen kann.

 

  1. Sachliche Ausstattung

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz befindet sich in Pfaffendorf einem Stadtteil der Stadt Koblenz. Regelmäßige Betreuungskontakte sollen aufsuchenden Charakter haben und in erster Linie in der eigenen Wohnung stattfinden. Sie können allerdings auch bei Bedarf in den Büroräumen stattfinden. In den Praxisräumen ist ein Fitnessraum.

Das Büro ist barrierefrei vom Bahnhof, Löhrcenter, Zentralplatz oder Rhein-Mosel-Halle, den Hauptbushaltestellen zu erreichen. Des Weiteren sind Klinik- oder Behördenbesuche (soweit erforderlich), Freizeitangebote sowie Telefonkontakte möglich.

Für die Telefonkontakte stellt die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz neben dem Telefon-Internetanschluss, Diensthandys für jede/m Mitarbeiter/in zur Verfügung. Die Büroräume halten einen eigenen Laptop mit Internetanschluss bereit, wo die Klienten Internetrecherchen oder auch Bewerbungen schreiben können. Auch kann der PC für kognitives Training genutzt werden. Es können auch Gruppenangebote stattfinden. Außerdem hält die Fachpraxis einen Fitnessraum, der mit diversen Sportgeräten und einem Boxsack ausgestattet ist, vor sowie vier Fahrräder für Außenaktivitäten vor.

Es stehen derzeit fünf Fahrzeug zur Verfügung, worunter ein VW-Bus für Freizeitmöglichkeiten in Gruppen genutzt werden können. Eine Entschädigung des darüber hinaus von den Mitarbeitern benutzten Privat-Pkws erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.

 

  1. Methoden

– Case Management (Koordination und Abstimmung der am Hilfeprozess

Beteiligten Personen/Diensten/Organisationen)

– Einzelfallhilfe (Beratung, Vermittlung von Hilfen, Einleitung und

Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen)

– Arbeit mit wichtigen Bezugspersonen oder Angehörigen

– Gemeinsame regelmäßige Evaluierung der erreichten Ziele und Fortschreibung
neuer Ziele

 

 

  1. Vernetzung / Kooperation mit anderen Diensten

Im Hinblick auf den individuellen bedarfsgerechten Hilfebedarf und dem Grundgedanken der Individuellen Hilfeplanung, wird auf eine enge Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote wert gelegt. Es wird mit den zuständigen Kostenträgern, der Koordinierungsstelle für Psychiatrie des Gesundheitsamtes, den gesetzlichen Betreuern, den niedergelassenen (Fach-) Ärzten, Kliniken und Beratungsstellen zusammengearbeitet. Es besteht im Hinblick auf tages-strukturierenden Angeboten eine enge Zusammenarbeit mit Jobcenter der Stadt Koblenz, den örtlichen Werkstätten für behinderte Menschen und der örtlichen Tagesstätte/Tagesklinik.

  1. Qualitätssicherung

Die Sozialpsychiatrische Fachpraxis Martin Bues ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP). Ferner werden Qualitätsstandards durch Fort- und Weiterbildung aufrechterhalten und weiterentwickelt. Es finden regelmäßige kollegiale Fachberatungen durch einen VDR-anerkannten Suchttherapeuten und Diplomsozialarbeiter und anderen Fachkollegen statt.

  1. Ausblick

Die Konzeption der Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz wird kontinuierlich und auf sich verändernde Situationen und Bedingungen abgestimmt. Wir halten uns offen für Kritik und Anregungen, um die Qualität unserer Arbeit laufend zu optimieren. Dabei ist das entscheidende Kriterium in unserem kunden- und entwicklungsorientierten Ansatz die Zufriedenheit unserer Klienten.

Die Fachpraxis / Offene Hilfen Koblenz ist immer bestrebt, soweit vorhanden, Familienangehörige im Hilfeprozess einzubinden und hierbei auch beratend tätig zu sein.

Koblenz, 04.11.2023